§ 1 Anwendungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr der Textmeisterei (Auftragnehmerin) oder eines von ihr beauftragten selbstständigen Dritten mit ihren Auftraggebern. Die AGB werden durch den Aufraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Vertragsgegenstand sind je nach Auftrag des Auftraggebers
Korrektorats- und/oder Lektoratsarbeiten sowie die redaktionelle Bearbeitung,
Gestaltung und Strukturierung von Texten (Textmanagement).
(2) Korrektoratsarbeiten beinhalten die Überprüfung von Rechtschreibung,
Zeichensetzung, Grammatik und Silbentrennung mit entsprechender Berichtigung.
Hierzu wird für die neue Rechtschreibung der DUDEN in der zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses aktuellen Auflage, für die alte Rechtschreibung
der DUDEN in der 20. Auflage (1991) verwendet. Hiervon abweichende Regelungen
bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, umfassen Lektoratsarbeiten solche des Korrektorats
und beinhalten darüber hinaus die Überprüfung auf Verständlichkeit,
inhaltliche Logik, schlüssigen Aufbau inkl. stilistischer Überarbeitung
und sachgerechter Kürzung. Nicht umfasst ist die Überprüfung
der sachlichen und fachlichen Richtigkeit der Texte. Hierzu ist eine ausdrückliche
schriftliche Vereinbarung nötig.
(4) Sind Redaktionsarbeiten und/oder Textmanagement Vertragsgegenstand, ergibt
sich der Leistungsumfang aus der zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin
schriftlich abgeschlossenen individuellen Abrede.
(5) Wünscht der Auftraggeber weitere Dienstleistungen wie z. B. Satzvorbereitung
mit Layoutauszeichnung, Bildredaktion, Recherchearbeiten, Umbruchkorrektur o.
Ä., so ist hierzu eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nötig.
§ 3 Lieferung
Für die Lieferfrist sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen der Vertragspartner maßgeblich. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im vereinbarten Umfang sowie die Einhaltung der vereinbarten Lieferbedingungen. Werden diese Voraussetzungen nicht vereinbarungsgemäß erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
§ 4 Honorar und Zahlungsziel
(1) Die Honorare für die Dienstleistungen der Auftragnehmerin
werden individuell ausgehandelt und schriftlich fixiert. Bitte nehmen Sie hierzu
die weiterführenden Hinweise unter www.textmeisterei.de
zur Kenntnis.
(2) Die Zahlung des vereinbarten Honorars hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug zu erfolgen.
§ 5 Leistungsstörungen
(1) Die Auftragnehmerin oder ein von ihr beauftragter selbstständiger
Dritter verpflichtet/verpflichten sich, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen,
dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr finden. Eine Garantie für
100-prozentige Fehlerfreiheit wird nicht übernommen.
(2) Erkennbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber
innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber der Auftragnehmerin angezeigt
werden. Die Frist beginnt mit Erhalt der Unterlagen durch den Auftraggeber.
(3) Nach Ablauf der Anzeigefrist ist die Auftragnehmerin mit der Geltendmachung
von Ansprüchen wegen Leistungsstörungen ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung für die Mängelanzeige genügt die rechtzeitige
Absendung der Mängelanzeige an die Auftragnehmerin.
(4) Erweist sich die Mängelanzeige als unberechtigt, ist die Auftragnehmerin
berechtigt, dem Auftraggeber Prüfungskosten von 40,00 EUR pro Einzelfall
in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, gegenüber
der Auftragnehmerin den Nachweis eines niedrigeren Aufwandes zu führen.
Der Auftragnehmerin bleibt gegenüber dem Auftraggeber vorbehalten, den
Nachweis eines höheren Aufwandes zu führen.
Darüber hinaus hat der Kunde notwendig werdende Versandkosten zu zahlen.
§ 6 Haftung
Die Auftragnehmerin haftet dem Auftraggeber nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden, die auf ihren oder auf Pflichtverletzungen eines von ihr beauftragten selbstständigen Dritten beruhen.
§ 7 Verschwiegenheitspflicht/Datenschutz
(1) Die Auftragnehmerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Sie sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu.
Werden die vereinbarten Tätigkeiten durch von der Auftragnehmerin beauftragte
selbstständige Dritte durchgeführt, so sind diese durch die Auftragnehmerin
zur Verschwiegenheit verpflichtet worden.
Im Interesse des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin oder ein von ihr beauftragter
selbstständiger Dritter berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien
des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.
(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften
personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Die
Auftragnehmerin verpflichtet sich, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen der Auftragnehmerin
und ihren Auftraggebern einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen bzw. des übrigen Vertrages nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Vertragsteiles
tritt vielmehr eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages
oder der Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Mögliche Nebenabreden sind schriftlich zu dokumentieren. Dies gilt
auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. Für das
gesamte Vertragsverhältnis gilt, dass das Schriftformerfordernis durch
Brief- und Telefaxschreiben sowie durch E-Mails gewahrt wird.
(3) Die Vertragsparteien vereinbaren für alle gemeinsamen Geschäftsbeziehungen
und sämtliche daraus resultierenden Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen
Rechts.
(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Köln. Das
Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat.